FÖRDERANTRAG
SICHERN SIE SICH UNSERE FÖRDERUNG
Bewerben Sie sich gern bei uns, wenn Sie persönlich Unterstützung benötigen, eine Aktion initiieren, für Ihren Verein bzw. Ihre Institution eine Anschaffung realisieren oder ein neues Angebot für blinde und hochgradig sehgeschädigte Menschen ins Leben rufen möchten! Wir stellen jährlich Fördergelder für neue Projekte zur Verfügung und entscheiden viermal im Jahr (März, Juni, September und Dezember), wer von uns Zuwendungen erhalten kann. Im Einzelfall (bestimmte Anlässe/Zeitrestriktionen) entscheiden wir auch kurzfristig über eine finanzielle Unterstützung.
Antragsberechtigt sind u. a. Einzelpersonen mit Schwerbehindertenausweis und einer eingetragenen Sehbehinderung von mind. 80%. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Dazu unterstützen wir gemeinnützige Vereine, mildtätige oder kirchliche Organisationen, Selbsthilfeorganisationen und weitere soziale Einrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!